Die Siedlungskommission ist Genossenschaft in Aktion. Die EBG lebt von dem grossen Engagement ihrer Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Ein ganz wichtiger Teil davon sind die Siedlungskommissionen. Sie übernehmen soziale Aufgaben und sie bilden das Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Siedlungsbewohnerinnen. Was die Kommissionen tun - und was nicht.

Seit der umfassenden Statutenrevision der EBG im Jahr 2007 verfügt die EBG Bern über Siedlungskommissionen (Siko). Die Siedlungskommissionen haben die Förderung und Pflege des genossenschaftlichen Zusammenlebens zum Zweck und sind in Siedlungsanliegen Verbindungsorgane zwischen Vorstand/Geschäftsstelle und den Siedlungsbewohnerinnen und -bewohnern. Bei den Siko - wie auch den Siedlungsversammlungen - handelt es sich um basisdemokratische Instrumente, deren Funktionieren für eine Mitgliedergenossenschaft wie die EBG wichtig sind. Die Mitarbeit in der Siko bietet die Chance, massgebend zu einer lebendigen und kreativen Siedlung beizutragen. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Reglement der Siedlungskommissionen (siehe Downloads) beschrieben. Wir möchten an dieser Stelle einige Aspekte herausstreichen.

Was gehört zu den Aufgaben der Siedlungskommissionen?


- Anlaufstelle für Anliegen der Siedlungsbewohner*innen

- Soziale Aufgaben (Begrüsssung  Neuzuzüger*innen, Krankenbesuche, Nachbarschaftshilfe
 
- Organisation der Siedlungsversammlung im ersten Jahresquartal

- Organisation anderer Anlässe

- Verwaltung der Gemeinschaftsräume

- Information der Siedlungsbewohner*innen über die Aktivtitäten der SiKo im Jahresbericht

Welche Kompetenzen haben die Siedlungskommissionen?



- Die Siedlungskommission hat in Siedlungsangelegenheiten, die das Zusammenleben in der Genossenschaft betreffen, gegenüber dem Vorstand der EBG ein Vorschlagsrecht.

- Die SiKo kann ergänzend zu der vom Vorstand beschlossenen Haus- und Gartenordnung einen siedlungsspezifischen Anhang erstellen und hilft bei der Umsetzung. Diese Ergänzungen erfordern die Zustimmung der Siedlungsversammlung.

- Die SiKo wird bei der Umsetzung von Neu- und Umbauten in der Siedlung einbezogen.

- Die SiKo kann die Siedlung, in Absprache mit dem Vorstand, in externen Gremien der Nachbarschaft vertreten, welche auf die betreffende Siedlung Auswirkungen haben können.

- Die SiKo erhalten jährlich einen Budgetbetrag, um ihre Aufgaben auszuführen.

Wer wählt die Siedlungskommission und wie gross ist sie?


- Die SiKo wird von der Siedlungsversammlung gewählt. Jede Genossenschafter*in kann wählen und über die Zusammensetzung mitbestimmen - und sich auch selber als SiKo-Mitglied zur Verfügung stellen.

- Die SiKo besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern pro Siedlung. Je mehr Mitglieder die SiKo hat, desto breiter kann sie tätig sein.

Was darf von einem SiKo-Mitglied erwartet werden?



- Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Siko-Mitglieder erhalten eine kleine Entschädigung von CHF 200 - 300 pro Jahr.

- Damit ist auch gesagt, dass die Aufgaben als Richtschnur gelten. Die SiKo sowie deren Mitglieder haben die Freiheit, Schwerpunkte zu setzen.

Was gehört nicht zu den Aufgaben der Siedlungskommission?

- Verwaltungsaufgaben und Reparaturen aller Art (Mietvertragliches, Schadensmeldungen etc.).

- Mieter*innenkonflikte

- Rechtliche Schritte

--> Für alle diese Bereiche sind die Geschäftsstelle am Hauensteinweg 14 beziehungsweise die nebenamtlichen Funktionär*innen zuständig.

 

Stellenantritt: Neuer Beauftragter für Kultur und Soziales

Die Stelle ist wieder besetzt: Seit 1. November ist Pascal von Dach Beauftragter für Kultur und Soziales mit einem Pensum zu 65%.

Die EBG Bern bekennt sich zum Klimaschutz und zu erneuerbarer Energie

Klimaschutz und der Verzicht auf die fossilen Energiequellen Erdöl und Erdgas in allen EBG-Siedlungen – mit dem Ziel des Ausstiegs bis 2033: An der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung vom 16. Juni 2022 sagten die Genossenschafter*innen Ja zum Klimaschutz und Ausstieg aus fossilen Energieträgern.