Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Wohnraum bei der EBG zu erhalten?

Die EBG vermietet Wohnraum in erster Linie an aktive und pensionierte Mitarbeitende der Konzerne SBB, Post und Swisscom, der EBG Bern sowie von öffentlichen Verwaltungen und des öffentlichen Verkehrs. Dabei wird ein Beschäftigungsgrad von mindestens 50% vorausgesetzt. Unter den Begriff «öffentliche Verwaltungen» fallen auch öffentlich beherrschte Institutionen wie beispielsweise Spitäler. «In erster Linie» bedeutet, dass je nach Nachfrage auch Dritte zum Zug kommen können. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Anfrage bei der Geschäftsstelle der EBG.

Weshalb ist im Beitrittsgesuch die Auswahl der Siedlung Weissenstein nicht möglich?

Bei den Einfamilienhäusern liegt der Grund darin, dass aktuell bereits eine lange Warteliste besteht. Bei den Mehrfamilienhäusern stehen in den nächsten Jahren umfassende grosszyklische Sanierungen bevor. Frei werdende Wohnungen werden deshalb für temporäre Umsiedlungen von bestehenden Mieterinnen und Mietern benötigt. Deshalb werden bis auf Weiteres keine Wohnungen mehr unbefristet vermietet.

Stellenantritt: Neuer Beauftragter für Kultur und Soziales

Die Stelle ist wieder besetzt: Seit 1. November ist Pascal von Dach Beauftragter für Kultur und Soziales mit einem Pensum zu 65%.

Die EBG Bern bekennt sich zum Klimaschutz und zu erneuerbarer Energie

Klimaschutz und der Verzicht auf die fossilen Energiequellen Erdöl und Erdgas in allen EBG-Siedlungen – mit dem Ziel des Ausstiegs bis 2033: An der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung vom 16. Juni 2022 sagten die Genossenschafter*innen Ja zum Klimaschutz und Ausstieg aus fossilen Energieträgern.